Lärmaktionsplanung

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Lärmaktionspläne aufzustellen. Der Lärmaktionsplan ist ein städtisches Gesamtkonzept, das die Lärmsituation vor Ort erfasst, bewertet und – falls notwendig und möglich – Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und den Schutz sogenannter ruhiger Gebiete ausweist. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes.

Die Lärmaktionsplanung beginnt mit der Erfassung lärmintensiver Bereiche durch eine Lärmkartierung. Die Lärmkarten sind hier zu finden. Die Lärmkartierung folgt der Umgebungslärmrichtlinie und dem Ausführungserlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV). Danach wird Verkehrs- und Industrielärm kartiert. Außerhalb von Ballungsräumen (Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern) sind das nur Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3,0 Mio. Fahrzeugen im Jahr. Für den Bereich Flugverkehr sind Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen im Jahr zu kartieren. Saerbeck ist in dieser Hinsicht nur von der Bundesstraße B 219 und unwesentlich von der Bundesautobahn A1 betroffen.

Die Gemeinde Saerbeck hat einen Lärmaktionsplan erarbeitet. Der Rat der Gemeinde Saerbeck hat den Lärmaktionsplan in seiner Sitzung vom 27.06.2024 beschlossen. Hier kann der Lärmaktionsplan heruntergeladen werden.

EU-Umgebungslärmrichtlinie

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:189:0012:0025:DE:PDF

Lärmkarten

https://www.umgebungslaerm.nrw.de/