Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die Gemeinde Saerbeck ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für Bau- und Bodendenkmäler.
Denkmalschutz und Denkmalpflege will historische Substanz erhalten, um die Informationen, die sie enthält und vermittelt, für die Zukunft zu sichern. Erhalten bedeutet dabei nicht etwa das Einfrieren eines bestimmten Zustands. Denkmäler lassen sich in der Regel nur dann erhalten, wenn sie auch genutzt werden und diese Nutzungen erfordern häufig bauliche Veränderungen.
Die Erhaltung und sinnvolle Nutzung von Denkmälern, weil sie interessante und geschichtliche Entwicklungen oft von historischer Bedeutung zum Ausdruck bringen, ist das Ziel und die Aufgabe der Gemeinde Saerbeck.
Grundsätzlich wird bei Denkmälern nach Baudenkmälern, Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen unterschieden. Als "Untere Denkmalbehörde" im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW betreut die Gemeinde Saerbeck alle eingetragenen Denkmäler innerhalb des Gemeindegebietes.
Sie betreibt die Unterschutzstellung denkmalwerter Objekte gemeinsam mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen und hat sich zum Ziel gesetzt, die Eigentümer von Denkmälern umfassend zu beraten und zu unterstützen.
Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Saerbeck ist Frau Martina Krause-Rakers.
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