Steuererhöhung für 2024
Wer Grundeigentum im Gebiet der Gemeinde Saerbeck besitzt oder in Saerbeck gewerbesteuerpflichtig ist, erhält in den nächsten Tagen einen geänderten Abgabenbescheid für das laufende Jahr 2024. Hintergrund ist die vom Rat der Gemeinde Saerbeck in seiner Sitzung vom 15.02.2024 beschlossene Haushaltssatzung. Damit wurden rückwirkend zum 01.01.2024 folgende Hebesätze festgesetzt:
Steuerart bisher ab 01.01.2024
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 342 % 375 %
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 493 % 620 %
Gewerbesteuer 435 % 470 %
Mit den neuen Bescheiden korrigiert die Verwaltung die Steuerfestsetzungen, die zu Jahresbeginn noch auf der Basis der im Vorjahr 2023 geltenden Hebesätze durchgeführt wurden. Für die mit den Veränderungen entstehenden Unannehmlichkeiten bitte die Gemeindeverwaltung um Verständnis.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Steuererhöhungen in keinem Zusammenhang mit der aktuellen Grundsteuerreform stehen, die erst ab dem Jahr 2025 umgesetzt wird.