Saerbecker Karneval 2024
Am 10.02.2024 findet der diesjährige Saerbecker Karnevalsumzug statt:
- Der Karnevalsumzug beginnt um 14.11 Uhr.
- Der Aufbau der Karnevalswagen erfolgt ab 12.30 Uhr auf der Lindenstraße/Schulstraße/Kolpingstraße. Daher wird die Schulstraße, die Kolpingstraße und ein Teilstück der Lindenstraße ab Hausnummer 24 (Ecke Schulstraße) bis zum Kreisverkehr Grevener Straße/Marktstraße in der Zeit von 12.30 Uhr bis ca. 14.30 Uhr voll gesperrt.
- Die Ortsdurchfahrt von Emsdetten in Richtung Greven/Ladbergen/Lengerich und umgekehrt ist in der Zeit von ca. 13.30 Uhr bis ca. 18.00 Uhr voll gesperrt.
- Zwischen 15.00 Uhr und ca. 16.30 Uhr ist die B475 (Ibbenbürener Straße und Ferrières-Straße ab Hausnummer 11) für ca. ½ Stunde voll gesperrt, so dass für diesen Zeitraum der komplette Ort Saerbeck voll gesperrt ist.
- Aufgrund der Karnevalsveranstaltung muss in der Zeit von ca. 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr im gesamten Ortsbereich Saerbeck mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Während dieser Zeit sollte Saerbeck möglichst umfahren werden.
- Aufgrund der anschließenden Karnevalsfestveranstaltung in der Festhalle Hövel, Brochterbecker Damm 17, wird im Bereich der Abfahrt B219, der Hahnstraße, der Ibbenbürener Straße, des Brochterbecker Damm und des Lengericher Damm um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.
Zusätzliche Hinweise:
- Jugendschutzkontrollen erfolgen durch das Ordnungsamt der Gemeinde Saerbeck. Kontrolliert werden vor allem Alkoholverstöße der unter 18- bzw. insbesondere der unter 16-jährigen Jugendlichen.
- Verwarngeld in Höhe von 20,00 € für „Wildpinkler“ wird erhoben. Vom Veranstalter werden ausreichend Toiletten bzw. Toilettenwagen zur Verfügung gestellt (Emsdettener Straße im Mehrgenerationenhaus, Lindenstraße in Höhe des Busbahnhofes und in der Alten Hauptschule und in Höhe des Emsweges/Emsdettener Straße).
- Kontrollen des ruhenden Verkehrs erfolgen durch das Ordnungsamt der Gemeinde Saerbeck. Parkverbote werden geahndet und in schwerwiegenden Fällen muss damit gerechnet werden, dass das Fahrzeug abgeschleppt werden kann.
- Eingangskontrollen erfolgen am Eingang des Festgeländes „Festhalle Hövel“, da es nicht zulässig ist, Alkohol mit auf das Festgelände zu bringen. Dort werden vor allem Rucksäcke und Taschen auf Alkohol kontrolliert. Der Veranstalter weist darauf hin, dass bereits stark alkoholisierte Jugendliche keinen Einlass erhalten. In diesem Fall werden die Eltern informiert. Die Jugendlichen können dann an der Anlaufstation des DRK abgeholt werden.
Vom Veranstalter wurde mitgeteilt, dass der Einlass der Jugendlichen nach dem Jugendschutzgesetz stattfindet. Das bedeutet, dass bis 22 Uhr Einlass für Alle ist, von 22 Uhr bis 24 Uhr Einlass ab 16 Jahren und ab 24 Uhr Einlass ab 18 Jahren. Auch hier erfolgen Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz.
Vielen Dank für das Verständnis. Ein besonderer Dank gilt den Bürger*innen Saerbecks.