Passbilder ab 01. Mai ausschließlich digital!

Veröffentlicht am: 30.04.2025

Ab dem 1. Mai 2025 treten bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft:

Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.

Das von einem registrierten Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.

Oder lassen Sie die Passbilder direkt bei der Gemeinde Saerbeck in der Behörde erstellen:

Wird das von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellte digitale Aufnahmesystem PointID® in der Gemeinde Saerbeck genutzt, fällt für Antragstellende eine Gebühr von 6 Euro pro Lichtbild an.


Das Wichtigste zusammengefasst:

Was ist neu am 1. Mai 2025

  • Nutzung digitaler Lichtbilder für Ausweispapiere
  • Erstellung digitaler Lichtbilder direkt in der Behörde oder bei Fotodienstleistern
  • Übergangsregelung: Bis 31. Juli 2025 können Papierpassbilder noch akzeptiert werden
  • Versand der Ausweispapiere an inländische Meldeanschrift ist möglich

Aber wie immer gibt es auch hier Ausnahmen. Das Bürgerbüro informiert Sie in einem solchen Fall.

Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger im Bürgerbüro der Gemeinde Saerbeck sowie unter www.personalausweisportal.de/FAQ