Angaben gem. Korruptionsbekämpfungsgesetz
Veröffentlichung gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz
Gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 16.12.2004 (GV.NRW.2005 S.8), sind Ratsmitglieder sowie sachkundige Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, dem Bürgermeister Auskunft zu geben über
den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funkiton in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Diese Veröffentlichungspflicht trifft grundsätzlich die/den Meldepflichtige/n und nicht die die Meldung entgegennehmende Stelle. Im Hinblick auf Transparenz und bürgerfreundliche Handhabung darf auch die die Meldung entgegennehmende Stelle diese Angaben veröffentlichen.
Der Rat der Gemeinde Saerbeck hat in seiner Sitzung am 07.02.2008 einstimmig beschlossen, die Daten auf der gemeindlichen Internetseite zu veröffentlichen. Die Daten werden jährlich zum 01. April aktualisiert. In der beigefügten Anlage sind die Angaben der Mandatsträger zusammengefasst aufgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bei den Mandatsträgern liegt.
Nach § 8 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit Stand vom 31.03. eines jeden Jahres eine Aufstellung der Nebentätigkeiten, Gremientätigkeiten und Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden aus dem vorangegangenen Rechnungsjahr dem Rat vorzulegen. Diese Aufstellung, die dem Rat der Gemeinde Saerbeck in seiner Sitzung am 15.02.2024 vorgelegt wurde, ist anliegend zur Kenntnis beigefügt.
gez. Dr. Tobias Lehberg
Bürgermeister
Angaben gem. Korruptionsbekämpfungsgesetz der Rats- und Ausschussmitglieder 2024