Rückstau

Der Rückstau aus dem Kanalsystem - und wie man ihn verhindert

Jeder Hausbesitzer ist für den Schutz seines Gebäudes gegen Rückstau selbst verantwortlich.

§13(3) der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Saerbeck. Der Grundstückseigentümer hat sich gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Hierzu hat er Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene durch funktionstüchtige Rückstausicherungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen. Die Rückstausicherung muss jederzeit zugänglich sein.

Häufige Ursache für Kellerüberschwemmungen ist der Rückstau: Bei extrem starken Regenfällen kann die Kanalisation die Wassermassen nicht unbegrenzt aufnehmen. Dann kommt es zu einem Rückstau des Wassers im öffentlichen Kanal und in den Hausanschlusskanälen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sein Haus gegen den Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz zu schützen. Hausbesitzer haften gegenüber Ihren Mietern. Sollte die Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften entsprechen, können die Versicherungen Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen.

Wie man sein Haus wirksam gegen den Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz schützen kann, schildert das "Rückstau-Handbuch", das auf dieser Seite heruntergeladen werden kann. Die Informationen hat die AQUA-Bautechnik GmbH zusammengestellt.

http://www.aqua-ing.de/zum Rückstauhandbuch

Schadenersatzansprüche gegenüber der Gemeinde Saerbeck sind in aller Regel ausgeschlossen, da der Rückstau in Misch- und Abwasserkanälen bei Starkregen, bei kurzzeitigen Absperrungen bzw. betrieblichen Unterbrechungen planmäßig vorgesehen ist.