Hochwasser und Starkregen
Allgemeine Informationen finden Sie unter :
http://www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-umweltwirtschaft/umwelt-und-wasser/gewaesser/hochwasser/
Informationen zu vorangegangenen Hochwassergeschehen in Saerbeck erhalten Sie im Rathaus, Amt für Planen und Bauen, Johannes Schüler, Raum 210, Tel. 02574 / 89-210, johannes.schueler@saerbeck.de und Hochwasserrisiko- und -gefahrenkarten.
Um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen, werden seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen.
Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu.
Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet.
Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen.
Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist.
Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010).
Hierzu sind sogenannte Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erarbeitet worden.
Sie sind u. a. unter: http://www.flussgebiete.nrw.de/ einsehbar.
Um mögliche Gefahren hervorgerufen durch Starkregenereignisse zu bewerten, hat das Land NRW das durch Laserabtastung erzeugte digitale Geländemodell und Regendaten verschnitten. Ein seltenes nur alle 100 Jahre vorkommendes Regenereignis und ein extremes Regenereignis (90mm Niederschlag in einer Stunde) wurde simuliert. Die mögliche Ausbreitung des Niederschlagswassers im Gelände wurden hierbei blau eingefärbt. Diese Simulation kann jedoch nur einen Hinweis auf mögliche Schäden durch Niederschlagswasser geben. Wertvoll ist hier Hervorhebung von Geländetiefpunkten, in denen sich je nach Umgebung bzw. Einzugsgebiet entsprechendes Niederschlagswasser ansammeln kann und ggf. durch Fenster, Türen, Öffnungen oder Leitungen in Gebäude eindringen kann.
Beispiel Rathaus mit Verbrauchermarkt und LKW Verladerampe.
Über den folgenden Link können sie diese Starkregenhinweiskarten für ganz NRW einsehen.
https://geoportal.de/map.html?map=tk_04-starkregengefahrenhinweise-nrw
Allgemeine Hinweise zur Nutzung der Starkregengefahrenhinweiskarte NRW stehen unter folgendem Link zur Verfügung:
Informationen zum Haftungsausschluss entnehmen Sie folgendem Dokument:
Die Kartenwerke, bezogen auf das Gemeindegebiet Saerbeck für die Ems finden Sie auch im Rathaus, Amt für Planen und Bauen, Johannes Schüler, Raum 210, Tel. 02574 / 89-210, johannes.schueler@saerbeck.de
Fit gegen Starkregen: Kostenlose Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW
In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen laden der Kreis Steinfurt und energieland2050 e. V. zu regelmäßigen kostenlosen Online-Infoveranstaltungen zur Starkregenvorsorge ein. Darin erfahren Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen, wie sie sich vor den Folgen von Starkregenereignissen schützen können und welche rechtlichen oder versicherungstechnischen Aspekte beachtet werden sollten. Eine Terminübersicht inkl. Anmeldemöglichkeit findet sich unter www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen.
Zudem bietet die Verbraucherzentrale NRW eine kostenfreie Beratung zum Schutz vor Rückstau und Überflutung unter der Rufnummer 0211/91380-1300 oder unter der E-Mail-Adresse abwasser@verbraucherzentrale.nrw an. Die Verbraucherzentrale NRW stellt diese Angebote im Rahmen ihres Projekts „KluGe: Anpassung an die Folgen des Klimawandels und umweltbewusste Grundstücksentwässerung und Abwasserentsorgung“ (KluGe) und „Mehr Grün am Haus“ bereit. Diese werden durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.